Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehalterhaftpflicht schützt Hundebesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter

Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen keine Versicherungsgesellschaft empfehlen, sondern lediglich auf die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung hinweisen!

Der Gesetzgeber sagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Mit einer entsprechenden Hundehaftpflichtversicherung werden Sie als Hundehalter vor möglichen Kosten bei Schäden gegenüber Dritten oder bei Sachschäden geschützt.

Sind Sie nicht versichert und es kommt zum Beispiel zu einem Beißvorfall mit Verletzten oder Ihr Hund rennt vor ein Auto und es entsteht hierdurch Personen- und Sachschaden, belaufen sich die hieraus resultierenden Kosten ganz schnell in die Tausende!

Deswegen schützen Sie sich und Ihr Tier in dem Sie es haftpflichtversichern!

Wichtig ist es auch, ab welchem Datum eine Versicherung greift! Adoptieren Sie nämlich zum Beispiel ein Tier aus dem Ausland, dann sollte dieses von Ihrer Versicherung bereits mit dem Transport-Datum versichert sein und nicht erst bei Ankunft oder erst Tage danach!

Gerne informiere ich Sie zu diesem Thema ausführlicher!
Informieren Sie sich hierzu auch bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und vor einer Adoption bei den zuständigen Vermittlern des Hundes!